Beteiligung mit elan classic
Muss eine Behörde im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens weitere Behörden beteiligen, so kann sie dies über XBau-Nachricht 0300 tun. Die beteiligte Behörde prüft nun die eingegangene Aufforderung zur Stellungnahme formell. Sind keine formellen Mängel festzustellen, wird die beteiligte Behörde B der anfragenden Behörde A innerhalb der genannten Frist eine materielle Prüfung der Anfrage durchführen oder eine weitere Beteiligung C auslösen. Anschließend wird sie der anfragenden Behörde A mittels XBau-Nachricht 0303 eine Stellungnahme zukommen lassen.
Hat die beteiligte Behörde B bei der formellen Prüfung Mängel festgestellt, so wird sie eine Befundliste erstellen und sich mittels XBau-Nachricht 0301 zurück an die anfragende Behörde A schicken. Diese wird das Ergebnis begutachten und entscheiden, ob die Beteiligung überarbeitet werden soll. Ist dies der Fall, so kann die anfragende Behörde A mit XBau-Nachricht 0302 eine angepasste Aufforderung zur Stellungnahme an die zu beteiligende Behörde B senden und der Teilprozess „Beteiligung als beteiligte Behörde“ beginnt von vorn mit einer formellen Prüfung der überarbeiteten Aufforderung zur Stellungnahme.
Voraussetzung für die Beteiligung von Behörden über elan classic ist die vollständige Einrichtung der Beteiligung, siehe Beteiligung für elan classic einrichten
Siehe auch (300) XBau-Nachricht "Aufforderung Prüfung und Stellungnahme"
Empfang einer Stellungnahme einer Gemeinde im Rahmen eines Antrags bei einer Gemeinde
In einigen Landesbauordnungen ist vorgesehen, dass Bauanträge nicht von Antragstellenden direkt an die untere Bauaufsichtsbehörde gerichtet werden, sondern dass die Antragstellenden den Antrag bei der Gemeinde einreicht und diese den Antrag gemeinsam mit einer Stellungnahme an die untere Bauaufsicht weiterleitet.
Der Eingang einer Stellungnahme ohne vorausgegangenes aktives Beteiligen der Stelle, welche die Stellungnahme abgibt, ist in aktuellen Versionen des XBau-Standards nicht vorgesehen.
Deshalb war es bis zur Version 22.12.0 von PROSOZ Bau auch nicht möglich, eine XBau-Beteiligungsantwortnachricht (0301 oder 0303) zu empfangen, solange nicht initial von der unteren Bauaufsicht aus PROSOZ Bau heraus eine Beteiligung mit Nachricht 0300 ausgelöst wurde.
Seit Version 22.12.0 ist es nun möglich, eine Stellungnahme (XBau-Nachricht 0303) zu empfangen und in einen Vorgang zu übernehmen, wenn diese Nachricht 0303 einem Vorgang auf Basis einer XBau-Antragsnachricht zugeordnet werden kann.
Praktisch muss also von der Gemeinde gleichzeitig die XBau-Antragsnachricht 0200 zusammen mit der Stellungnahme (Nachricht 0303) an die untere Bauaufsichtsbehörde versandt werden. Dort muss zunächst Die Antragsnachricht 0200 verarbeitet werden, um daraus einen Vorgang in PROSOZ Bau anzulegen. Anschließend kann dann der Sachbearbeiter oder die Registraturkraft der unteren Bauaufsicht die Stellungnahme (Nachricht 0303) in den angelegten Vorgang übernehmen.
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